Familien- und Erbrecht
Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten und vertreten wir Sie kompetent und zielführend in sämtlichen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Namentlich bei Fragen zu folgenden Themen stehen wir Ihnen gerne zur Seite:
Familienrecht
- Trennung, Eheschutzmassnahmen
 - Scheidung
 - Sorgerecht, Besuchs- und Kontaktrecht
 - Abänderungsverfahren
 - Eheverträge, Güterrecht und Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
 - Güterrechtliches Inventar
 - Konkubinatsvertrag
 - Eingetragene Partnerschaft
 - Kindesunterhalt, Mündigenunterhalt, Alimente
 - Altersvorsorge, BVG
 - Kindes- und Erwachsenenschutz, Beistandschaften
 - Vorsorgeauftrag
 - Patientenverfügung
 
Erbrecht
- Beratung für eigenhändige Testamente
 - Errichtung von notariellen Testamenten und Erbverträgen
 - Verfassen von Abtretungsverträgen
 - Regelung der Unternehmungsnachfolge
 - Erbrechtliche Inventare (Steuer-, Erbschafts- oder öffentliches Inventar)
 - Erstellung von Erbenscheinen
 - Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
 - Erbschaftsverwaltungen
 - Willensvollstrecker-Mandate
 - Versteigerung von Liegenschaften
 - Einvernehmliche Erbteilungen
 - Gerichtliche Erbteilungen
 - Errichtung von Stiftungen
 - Steuerrechtliche Absicherung
 
Wir bieten zudem die Möglichkeit sowohl familienrechtliche als auch erbrechtliche Fragen und Konflikte im Rahmen einer Mediation zu lösen.


